Die allgemeine Vertragsbedingungen
Schriftformerfordernis
Verträge sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. sind unwirksam.
Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag erst mit der beiderseitigen schriftlichen Unterzeichnung verbindlich zustande kommt. Mündliche Auskünfte oder Absprachen sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
Nach beidseitiger Unterschrift lassen wir Ihnen umgehend eine gegengezeichnete Kopie des Vertrages für Ihre Unterlagen zukommen.